Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, dass Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen erschwert wird, oder die einen Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen und kulturellen Integration aufweisen, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden soll.
Einfache sonderpädagogische Massnahmen: Bildungs- und Kulturdirektion Bern
Raum für den Spezialunterricht
Logopädie, Dyskalkulie, Legasthenie
Der Aufgabenbereich der Logopädin umfasst die Abklärung und die Therapie von Störungen der gesprochenen Sprache und der Schwierigkeiten im Aneignen des Lesens und Schreibens (Legasthenie) und der rechnerischen Fähigkeiten (Dyskalkulie).
Legasthenie und Dyskalkulie können sowohl im Bereich der Heilpädagogik als auch logopädisch angegangen werden.
Auf Sprachstörungen kann hinweisen:
Für eine gelungene Kommunikation müssen unsere sämtlichen Sinne gut entwickelt und geübt sein. Die Logopädin arbeitet vor allem mit dem Kind und pflegt einen engen Kontakt zu Lehrerschaft und Eltern.
Die Zuweisung zum Spezialunterricht erfolgt nach dem Stufenmodell:
Psychomotorik kann von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden, welchen aufgrund ihrer Bewegungs- und Wahrnehmungsschwierigkeiten und/oder aufgrund ihrer persönlichen Verhaltens- und Beziehungsmöglichkeiten die Anforderungen der Schule und des Alltags Mühe bereiten.
In der Psychomotorik erweitert das Kind über erlebnishafte, spielerische und erfolgsorientierte Herausforderungen sein Handlungspotenzial.
Themen dabei sind:
Das bewusste Umgehen mit diesen Elementen ermöglicht den Kindern und Jugendlichen situationsgerechteres Handeln in Schule und Alltag.
Bewegungstherapeutin Carmela Morselli, Dorfschulhaus Kehrsatz